Grundsätzlich JA. Du kannst mit einer Frist von vollen 2 Monaten kündigen. Es gibt Ausnahmen. Bei einem Arbeitgeberwechsel und / oder bei einer Beitragserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht. Wenn du innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal gewechselt hast, dann bist du noch in der "Bindefrist".
Wenn du hierzu Fragen hast, dann melde dich gerne bei uns.