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FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Grundsätzlich JA. Du kannst mit einer Frist von vollen 2 Monaten kündigen. Es gibt Ausnahmen. Bei einem Arbeitgeberwechsel und / oder bei einer Beitragserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht. Wenn du innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal gewechselt hast, dann bist du noch in der "Bindefrist".

    Wenn du hierzu Fragen hast, dann melde dich gerne bei uns.
  • NEIN! Alles was du tun musst ist den Link zu klicken und ein paar wenige Fragen beantworten. Um den Rest kümmern wir uns gerne in Absprache mit dir.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch V geregelt. Ca. 98% der Leistungen sind gleich. In der oberen Spitze gibt sich unser Partner besonders Mühe, wie du in den Highlights siehst.

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